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Rettungsfähigkeit

Wir schreiben den Kurs "Allgemeine Rettungsfähigkeit" bei uns aus. Zu finden ist dieser, sofern ausgeschrieben, HIER.

Auf Anfrage nehmen wir auch neben den ausgeschriebenen Kursen die Rettungsfähigkeit ab, wenn die Gruppengröße groß genug ist. Meldet euch dafür einfach bei uns unter ausbildung(at)dorsten.dlrg.de.

 

Zu den Kursen

 

Ansprechpartner: Björn Czycholl
Ansprechpartner
Björn Czycholl
E-Mail
ausbildung(at)dorsten.dlrg.de

Allgemeine Rettungsfähigkeit

Laut Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 06/20 „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 03.01.2020 werden folgende Anforderungen gestellt (Auszug):

Allgemeine Rettungsfähigkeit:
Die Lehrkraft muss das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen – Bronze – besitzen oder den Deutschen Schwimmpass (Bronze) besitzen und gleichzeitig

  • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
  • 10 m weit tauchen,
  • sich aus Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen lösen,
  • eine andere Person mittels Kopfschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Rahmenbedingungen:

  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit erfolgt ausschließlich bei den schwimmsporttreibenden Verbänden.
  • Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden.
  • Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten. Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben.
  • Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden.
  • Der Teilnahmebeitrag ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit diesem Beitrag sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten.
  • Im Rahmen der Prüfung wird der Deutsche Schwimmpass (Bronze) absolviert und ggf. bei Bedarf ein entsprechender Schwimmpass ausgestellt.
  • Alle Übungen und Prüfungen sind gemäß der Prüfungsordnung der DLRG in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.

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